Ausschreibung und Teilnahmebedingungen (AGB) Allrad Van Tour
1. Beschreibung der Veranstaltung
Die Allrad Van Tour ist eine touristische Individual-Veranstaltung, ausgeschrieben für alle Allrad Van´s mit bis zu 6m Länge und maximal 5 t, die mindestens die Bodenfreiheit eines Serien-Geländewagens. Eine Differentialsperre sowie gute Reifen mit AT oder MT Profil sind obligatorisch.Für reine (unmodifizierte) Van´s oder Kastenwagen ist die Streckenführung nicht geeignet, da Schäden am Fahrzeug unvermeidbar wären und ein nicht kalkulierbares Risiko darstellen. Wenn du unsicher bist - frag uns einfach vorher.
Die Mitnahme eines "Offroad-Anhängers" ist nicht möglich, da dann die Gesamtlänge von 6m überschritten wird.
Die Veranstaltung ist eine Offroad-Tour. Gefahren wird nach Karte, Trackbook/Tracks und GPS - mit eigener Zeitplanung und Geschwindigkeit.
Die Allrad Van Tour ist keine Pauschalreise im Sinne des Reiserechts, sondern eine individuell organisierte Reise-orientierte Freizeitveranstaltung.
2. Termin, Dauer und Streckenlänge
Start ist der 15. Dezember 2025 im Fährhafen von Tanger Med, Marokko. Dies ist der Anreisetag der Veranstaltung mit Briefing.
Die Veranstaltung dauert 16 Tage.
Die Gesamtstrecke im Marokko beträgt ca. 4000 km und besteht aus einer Kombination aus
Offroad-Abschnitten und Straßenverbindungen dazwischen.
Unser Ziel ist wiederum der Fährhafen Tanger Med, Marokko am Abend des 30. Dezember 2025.
3. Teilnehmer
Teilnehmen kann jeder, der ein straßenzugelassenen offroadtauglichen Allrad Van (siehe Punkt 1 und 4) und einen gültigen Führerschein besitzt. Jeder Van sollte mit zwei Personen besetzt werden, das ist aber nur eine Empfehlung. Alleine Fahren ist gar kein Problem. Die Tour ist absolut hundefreundlich. Wir haben unseren Hund auch immer dabei. Eine Hundekabine auf der Fähre ist kein Problem.
4. Fahrzeugvorschriften
Teilnehmen können Allrad Van bis 6m und einem Gesamtgewicht bis 5 Tonnen, und guter AT oder MT Bereifung und Bodenfreiheit.
Anhänger sind nicht zugelassen.
Das Fahrzeug muss für den Zeitraum der Veranstaltung über eine gültige Straßenzulassung verfügen. Sollte die Versicherung auf der internationalen Versicherungskarte (ehemals grüne Karte) Marokko nicht aktiviert haben, kann eine extra Haftpflicht-Absicherung bei u.a. tourinsure.de oder bei der Einreise im Hafen abgeschlossen werden.Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub mit Abdeckung von Marokko ist eigentlich obligatorisch, damit man bei einer Panne auf öffentlichem Straßenland eine Absicherung hat.
5. Leistungen
Im Startgeld sind folgende Leistungen mindestens enthalten:
Teilnahme mit zwei Personen im Allrad Van bis 6m
Übernachtungen auf Campingplätzen nach lokalem Stanndard, mit Selbstverpflegung.
Übernachtungen in Wild-Camps (im eigenen Fahrzeug) mit Selbstverpflegung.
PMR Handfunkgerät mit KFZ-Ladegerät für die Kommunikation in der eigenen Gruppe.
Marokkanische Sim Karte für ein Endgerät mit kleinem Datenvolumen
Grundausrüstung: Trackbook, Aufkleber, Kartenmaterial, Länderinfos, Tankstellen-, Einkaufstipps etc.
5.1. "Der gute Geist"
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um ein Offroad-Outdoor-Abenteuer handelt und keinen Katalog-Urlaub mit "Pool-Liegen-Garantie".
'. Daher sind die Leistungen nur im Umfang des
Vorhandenseins zugesagt, nicht jedoch spezielle Merkmale, wie beispielsweise Swimmingpool, Zustand der Campingplätze. Es kann auch sein, dass in den Außencamps das Warmwasser zur Neige geht oder die Toiletten nicht immer optimal sind. Eigenes
Toilettenpapier sollte immer dabei sein.Wir reisen im Orient, weit außerhalb der EU, da kann es vorkommen, dass es sprichwörtlich auch mal abenteuerliche Momente gibt - auch auf Campingplätzen. Das gehört zum Erlebnis dazu und sollte als Quelle für Geschichten dienen und nicht als Anlass zum Ärgernis. In den Wildcamps gibt es eh keine Toilette - dafür aber Fels oder Düne zum Dahinter-Verschwinden. Je nachdem, wo ihr euch nieder lasst. :-) Wir tun dennoch alles dafür, euch diese Aufenthalte so angenehm und spannend wie nur möglich zu gestalten.
6. Stornierung
Aufgrund der individuellen Organisation der Veranstaltung und der umfangreichen, individual-reise-bezogenen Zusatzleistungen und Planungen, haben wir eine eigene Staffelung für den Fall des Rücktritts.
Ein Startplatz kann auch weiter gegeben werden, eine Umschreibung auf einen neuen Teilnehmer ist kostenfrei.
Die Startgebühr wird zu 100% zurück erstattet, falls
Die Anmeldung bis 14 Tage nach dem Eingang der Anzahlung zurück gezogen wird (Widerrufsfrist).
Die Anmeldung durch den Veranstalter abgelehnt wird.
Die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt wird und der Grund dafür nicht höhere Gewalt ist.
Einflüsse "höherer Gewalt", die ab einem Monat vor dem Start auftreten, führen zur Verschiebung (ohne
Rückzahlungsoption) der Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt mit voller Guthabensanrechnung.
Die Teilnahmegebühr bei Stornierung durch den Teilnehmer, wird ansonsten (wenn keine Neuvergabe möglich wird) wie folgt zurückerstattet:
Die Fristen und Rückzahlungsprozente findest du immer aktuell im Anmeldeprozess und natürlich auf deiner persönlichen Buchungsbestätigung per e-Mail.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese findet ihr sehr preiswert bei verschiedenen Anbietern im Netz.
7. Persönlichkeitsrechte
Mit der Anmeldung geben alle Teilnehmer ihr ausdrückliches Einverständnis, dass sowohl der Veranstalter als auch beteiligte Dritte (Sponsoren, Presse) alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung produzierten Bild-, Ton- und Filmmaterialien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt in Medien sowohl zu redaktionellenFür Berichterstattung in Wort, Bild und Ton seitens Dritter (externe Medien, Fotografen etc.) übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
8. Sprache
Die offizielle Sprache der Veranstaltung ist Deutsch. Alle Unterlagen sind auf Deutsch gehalten.
9. Haftung der Teilnehmer
Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und erklären mit der Anmeldung zur Veranstaltung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, Mitglieder der Organisation sowie andere natürliche oder juristische Personen, die mit der Organisation und / oder der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Dies gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Dies gilt auch für Schäden am eigenen Fahrzeug / an der Ausrüstung, die durch Fehler geschehen, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen. Die Unterzeichnung unserer Haftungsverzichtserklärung vor dem Start ist obligatorisch.
10. Abbruch oder Modifikation der Veranstaltung (nach Beginn)
Bei Abbruch der Veranstaltung oder Modifikation des Ablaufplanes / der Strecke, aufgrund höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken oder ähnlichen Faktoren, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Startgebühr oder auf Erstattung sonstiger etwaiger Schäden. Der Veranstalter muss seine Entscheidung natürlich zweifelsfrei begründen können.
Stand 23.03.2025
meeralssand.de
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